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4. Wie müssen Möbel beschaffen sein, um in sensiblen Brandschutzbereichen eingesetzt werden zu können?

Grundsätzlich müssen Möbel, die in Bereichen erhöhter Brandschutzanforderung (z.B. B1) eingesetzt werden, ähnliche Brandeigenschaften aufweisen, wie die sonstigen dort eingesetzten Baustoffe.

In A1 Bereichen (nicht brennbar) können dies nur Möbel sein, die ebenfalls aus nicht brennbaren Materialien wie z.B. Metall oder Stein etc. bestehen.

In öffentlichen Bereichen trifft man oft auf die Anforderung B1 oder „schwer entflammbar".

Das sind i.d.R. Bereiche mit größerem Verkehrsaufkommen (Empfangs-, Warte- und Gemeinschaftsbereiche) oder Fluchtwege
(Flure, Foyers etc.).
Hier besteht regelmäßig der Wunsch, Möbel auch aus brennbaren Materialien (Holz) oder Polstermöbel einzusetzen.

So, wie die nach B1 zertifizierten Baustoffe in diesen Bereichen dürfen die dort eingesetzten Möbel nicht ein eventuell auftretendes Brandereignis forcieren, sondern müssen eine Brandausbreitung erschweren bis verhindern.

Grundvoraussetzung dafür ist der Einsatz von schwer entflammbaren Materialien bei Bezugsstoff, Polstermaterial, schwer oder nichtbrennbaren Sperrschichten zwischen beiden Komponenten und ggf. schwer entflammbaren Gestellaufbauten und selbstverlöschende Kunststoffteile.

Weiterhin muss das Möbel in seiner Gesamtheit bzw. der eingesetzte Polsterverbund genormte Brandtests für Möbel bestanden haben und darüber zertifiziert sein.

In diesen Brandtests muss anhand konkreter Kriterien (Beflammungsdauer, Normierung der Zündquelle, Brandzeit, Verlöschzeit, Ausbreitung der Brandbeschädigung etc.) nachgewiesen werden, dass das Möbel eine Brandausbreitung hemmt, nicht befördert.

Es gibt für Polstermöbel keine genaue Definition für B1 Tauglichkeit oder die offizielle Bezeichnung „schwer entflammbares“ Möbel.

Brandschutzexperten sehen aber in einem bestandenen Test des Gesamtmöbels nach DIN 54341, dem sogenannten „Papierkissentest“ eine Gleichwertigkeit zu B1-Anforderungen an Baustoffe.

Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit von Möbeln in sensiblen Brandschutzbereichen und die dazu nötigen Anforderungen trifft die zuständige örtliche Brandschutzbehörde.

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